Unser Ausbildungsangebot nach VDST

VDST-Grundtauchschein (1x jährlich)

Ein erster Schritt vom Anfänger zum Fortgeschrittenen Taucher.

Mit dem Grundtauchschein des Deutschen Tauchsportabzeichens erfährst du erste theoretische und praktische Grundkenntnisse für das sichere Sporttauchen mit und ohne Tauchgerät.
Mindestalter 12 Jahre; bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Eltern.
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand (wird empfohlen).
Alle Übungen im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen Bedingungen.


DTSA * (Bronze) (1x jährlich)

Dein Weg zum sicheren Mittaucher und der Weg deine Ausbildung kontinuierlich zu verbessern. Ab hier bist Du ein international anerkannter Sporttaucher.

Mindestalter 14 Jahre; bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Eltern.
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.
Pro Tag nicht mehr als 3 Übungstauchgänge mit Gerät.
Bei Vorlage des DTSA-Grundtauchscheins entfallen der theoretische Teil und die Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Grundtauchschein und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 15 Monate liegen.


DTSA ** (Silber) (bei Bedarf)

Dein Weg zum souveränen Taucher.Mit Erreichen dieses Tauchsportabzeichens beweist du, dass du schon Tauchgänge selbstständig durchführen kannst und, dass sich in deiner Tauchgruppe auch ein weniger qualifizierter Taucher (beispielsweise ein DTSA*-Taucher) sicher fühlt.

Mindestalter 16 Jahre; bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Eltern.
Ausbildungsstufe DTSA *, ersatzweise vergleichbare Qualifikation entsprechend VDST-Äquivalenzliste.
25 Ppflichttauchgänge, davon mindestens 10 auf 15-25 Meter Tiefe.
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung. AK "Orientierung beim Tauchen", AK "Gruppenführung", SK "Meeresbiologie" und "Süßwasserbiologie" werden empfohlen. HLW-Kurs (nicht älter als 1 Jahr)
Pro Tag nicht mehr als 2 Übungstauchgänge mit Gerät.


DTSA *** (Gold) (bei Bedarf)

Dein Weg zum souveränen und verantwortungsvollen Taucher, der mit seiner Erfahrung auch größere Tauchgruppen mit noch relativ unerfahrenen Tauchpartnern führen kann. Mit diesem Brevet stehst Du eigentlich schon kurz vor der Tauchlehrerausbildung.

Mindestalter 18 Jahre
Ausbildungsstufe DTSA **, ersatzweise vergleichbare Qualifikation entsprechend VDST-Äquivalenzliste.
65 Pflichttauchgänge nach DTSA**, davon mindestens 10 Tauchgänge auf 30-40 Meter Tiefe.
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung. AK "Tauchsicherheit & Rettung", AK "Nachttauchen" oder SK “Problemlösungen beim Tauchen“. SK "Trockentauchen", "Strömungstauchen", "Wracktauchen", "Eistauchen" und "Sporttauchen in Meeresgrotten" werden empfohlen.
Pro Tag nicht mehr als 2 Übungstauchgänge mit Gerät. Bei Bewerbern ab 55 Jahre werden die ABC Übungen auf Level DTSA** geprüft; Gerätetauchgänge bleiben unberührt.


DTSA Nitrox * und **

Hier lernst du theoretisch und praktisch das Tauchen mit Nitrox-Gasgemischen. Diese enthalten ausschließlich Stickstoff und Sauerstoff mit einem Sauerstoffanteil von maximal 40% und der Umgang hiermit muss erlernt werden.

Mindestalter 14 Jahre; bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Eltern.
Ausbildungsstufe DTSA*; ersatzweise vergleichbare Qualifikation entsprechend VDST-Äquivalenzliste.
Der Bewerber sollte über ein sicheres Tauchverhalten verfügen.
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.